Verpflichtende Scheidungsberatung

Verpflichtende Beratung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG: Die verpflichtende Scheidungsberatung soll die Eltern für die Situation ihrer Kinder sensibilisieren. Die Eltern werden dabei unterstützt, ihre neue Rolle als Getrenntlebende zu gestalten und trotz Trennung weiterhin gemeinsam für ihre Kinder da zu sein.